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Online-Kurs Recht & Steuern DACH: FernUSG, Kleinunternehmer, Widerruf

Von Michael Lederer · Aktualisiert am

Welchen rechtlichen Rahmen braucht Ihr Kursgeschäft?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine umsatzsteuerliche Regelung, deren Voraussetzungen und Folgen vom jeweiligen Land abhängen. Sie ist nicht mit der Frage gleichzusetzen, ob Ihre Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist. Vor dem ersten Verkauf müssen Sie deshalb sowohl den rechtlichen Status als auch Steuern und Sozialversicherung klären.

Dieser Artikel gibt ausschließlich den Stand des Workbooks „Mein Kurs, mein Business“ von Oktober 2026 wieder. Regeln ändern sich, Einzelfälle unterscheiden sich. Prüfen Sie aktuelle Werte vor Ihrem Start. Der Überblick ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung, sondern hilft Ihnen, Fragen an die zuständigen Stellen vorzubereiten.

BereichDeutschlandÖsterreichSchweiz
Unterrichtende TätigkeitOft freiberuflich nach § 18 EStG; Meldung beim FinanzamtJe nach Ausgestaltung freies Gewerbe oder von der Gewerbeordnung ausgenommen; mit WKO klärenSelbstständige Erwerbstätigkeit; Anmeldung bei AHV-Ausgleichskasse
Digitale Produkte mit Shop-CharakterHäufig gewerblich; GewerbeanmeldungGewerbeanmeldung über WKO / GISAHandelsregisterpflicht für Einzelunternehmen ab 100.000 CHF Umsatz
Steuerliche ErfassungFragebogen über ELSTERBeim Finanzamt melden, SteuernummerKantonale Steuerverwaltung
SozialversicherungRentenversicherungspflicht selbstständiger Lehrender prüfen, § 2 SGB VISVS-PflichtversicherungAHV / IV / EO als Selbstständige

In Deutschland können selbstständige Lehrende ohne eigene Angestellte rentenversicherungspflichtig sein. Klären Sie das frühzeitig. Anlaufstellen sind Finanzamt, IHK und Steuerberatung; in Österreich WKO-Gründerservice und Finanzamt; in der Schweiz kantonale Stellen, ESTV und Treuhand.

Welche Kleinunternehmer-Grenzen nennt das Workbook?

Der Umsatzsteuerstatus muss vor dem ersten Verkauf feststehen. Die folgenden Angaben stammen aus dem Workbook, Stand 2026. Sie sind keine Aussage darüber, ob eine Regelung in Ihrem Einzelfall anwendbar ist. Besprechen Sie insbesondere die Behandlung Ihrer Bildungsleistungen und mögliche Überschreitungen mit Ihrer Steuerberatung.

Land / RegelungGrenze laut WorkbookFolge
DeutschlandVorjahr bis 25.000 €, laufendes Jahr bis 100.000 €, seit 2025 nettoKeine Umsatzsteuer auf Rechnungen, Hinweis auf § 19 UStG, kein Vorsteuerabzug; bei Überschreiten von 100.000 € im laufenden Jahr sofortiger Wegfall
ÖsterreichBis 55.000 € Bruttoumsatz jährlich seit 2025; einmalig 10 % ToleranzKeine Umsatzsteuer, Hinweis auf § 6 Abs. 1 Z 27 UStG, kein Vorsteuerabzug
SchweizMWST-Pflicht ab 100.000 CHF weltweitem JahresumsatzDarunter keine MWST; freiwillige Unterstellung möglich
EU-weite Kleinunternehmerbefreiung seit 2025EU-Gesamtumsatz bis 100.000 €Gesondertes Meldeverfahren im Ansässigkeitsstaat

Die Befreiung bedeutet in Deutschland und Österreich laut Workbook zugleich, dass kein Vorsteuerabzug besteht. Sie sollten daher nicht nur den Hinweis auf Rechnungen kennen, sondern auch die Folgen für Ihre eigene Abrechnung. Behalten Sie den Jahresumsatz laufend im Blick, statt die Grenze erst bei der Jahresauswertung zu prüfen.

Bildungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei sein. Als Beispiel nennt das Workbook für Deutschland eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde. Das ist gerade bei Geschäftskunden ohne Vorsteuerabzug eine wichtige Frage für die Steuerberatung. Die Einordnung sollte zu Ihrer tatsächlichen Leistung passen.

Was ändert sich beim Verkauf über Ländergrenzen?

DACH ist kein einheitlicher Steuerraum. Entscheidend ist unter anderem, ob Sie digitale Inhalte oder ein Seminar verkaufen und ob die kaufende Person privat oder unternehmerisch handelt. Grenzüberschreitende Fälle gehören deshalb ausdrücklich in die Steuerberatung. Auch Kleinunternehmen sollten Grenzen und die im Workbook genannte OSS-Schwelle beobachten.

VerkaufssituationEinordnung im Workbook
Elektronisch erbrachte Kurse an EU-VerbraucherGrundsätzlich Besteuerung im Käuferland; bis 10.000 € grenzüberschreitendem EU-Jahresumsatz Abrechnung nach Regeln des eigenen Landes, darüber Steuersatz des Kundenlandes und Meldung über OSS
EU-B2B mit gültiger UID-NummerMeist Reverse Charge: das kaufende Unternehmen führt die Steuer ab
Live-Seminare vor OrtGrundsätzlich Besteuerung am Veranstaltungsort
EU-Anbieter verkaufen an Schweizer PrivatpersonenAb 100.000 CHF weltweitem Umsatz kann Schweizer MWST-Registrierung ausgelöst werden

OSS steht für One-Stop-Shop. Das Workbook beschreibt ihn als Meldeweg für die entsprechende Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden EU-Verkäufen. Reverse Charge betrifft dagegen die Abführung der Steuer durch das kaufende Unternehmen. Diese Begriffe beschreiben unterschiedliche Situationen und ersetzen nicht die Prüfung Ihres Angebots.

Plattformen, die als Wiederverkäufer auftreten, können Rechnungsstellung und Steuer übernehmen. Das ist ein relevantes Kriterium bei der Auswahl des Verkaufssystems. Welche Plattformrolle zu Ihrem Kursgeschäft passt, behandelt der Kursplattform- und LMS-Vergleich.

Wie unterscheiden sich Widerruf und Seminarstorno?

Verbraucher in der EU haben bei Online-Käufen grundsätzlich 14 Tage Widerrufsrecht. Für digitale Inhalte und Dienstleistungen nennt das Workbook unterschiedliche Voraussetzungen. Behandeln Sie einen On-Demand-Kurs daher nicht automatisch genauso wie eine Live-Online-Leistung oder persönliche Begleitung.

Bei digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen: Die kaufende Person muss vor Beginn ausdrücklich dem Leistungsbeginn vor Ablauf der Frist zustimmen und bestätigen, dass sie dadurch ihr Widerrufsrecht verliert. Zusätzlich müssen Sie dies auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen, etwa in der Bestätigungsmail.

Für den Checkout nennt das Workbook zwei getrennte Häkchen: Zustimmung zum sofortigen Beginn und Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts. Prüfen Sie dabei nicht nur die Eingabefelder, sondern auch die zugehörige Bestätigung. Bei Dienstleistungen erlischt das Recht in der Regel erst mit vollständiger Erbringung; bei vorzeitigem Widerruf kann Wertersatz anfallen.

Gegenüber Unternehmen besteht laut Workbook kein gesetzliches Widerrufsrecht. Für Präsenztermine legen Sie Stornoregeln in den Teilnahmebedingungen fest. Storno, Umbuchung und Ersatzteilnahme sollten nicht mit den Regeln für digitale Inhalte vermischt werden.

Welche Angaben gehören in Rechtstexte und Verträge?

Das Workbook ordnet Pflichtangaben auf der Website und in jeder Mail ein. Rechtstexte sollen zu Ihrem Land und Geschäftsmodell passen. Als Rechtsgrundlagen nennt es für Österreich ECG, MedienG und UGB, für Deutschland DDG seit 2024 statt zuvor TMG und für die Schweiz UWG Art. 3.

Ein Rechtstexte-Service kann Impressum, Datenschutzerklärung und AGB passend erstellen und bei Gesetzesänderungen aktualisieren. Das Workbook nennt Händlerbund, IT-Recht Kanzlei, eRecht24 und WKO-Musterdokumente als Beispiele. Kopieren Sie Rechtstexte nicht von anderen Websites. AGB sind laut Workbook keine Pflicht, können aber Ihre vertraglichen Abläufe absichern.

BausteinWas geklärt sein sollte
VertragspartnerWer verkauft an wen?
LeistungEnthaltene Formate, Live-Termine und Zugangsdauer
Preise und ZahlungFälligkeit, Raten und Rechnung
ZugangPersönlich, nicht übertragbar; Firmenlizenzen gesondert
WiderrufBelehrung und Muster-Formular
Storno bei Präsenz / LiveFristen, Ersatzteilnahme und Umbuchung
Absage durch SieMindestteilnehmerzahl, Ersatztermin und Erstattung
NutzungsrechteMaterialien nur zum eigenen Gebrauch
HaftungKeine Garantie individueller Ergebnisse; keine individuelle Beratung oder Behandlung
Recht und GerichtsstandBei Verbrauchern eingeschränkt

Mit Referierenden benötigen Sie einen eigenen Vertrag über Honorar, Rechte, Absage und Haftung. Rechte an Materialien sollten ebenso geklärt sein wie die Frage, was bei einem ausfallenden Termin geschieht. Hinweise zum Umgang mit Quellen und fremden Inhalten finden Sie unter Quellen, KI und Urheberrecht im Online-Kurs.

Was gilt für Teilnehmerdaten und Werbeaussagen?

Für Deutschland und Österreich nennt das Workbook die DSGVO, für die Schweiz das revidierte DSG. Letzteres gilt laut Workbook seit dem 1. September 2023 und orientiert sich weitgehend an der DSGVO. Datenschutz betrifft nicht nur die Website, sondern auch Plattform, E-Mail, Video und Buchung.

  • Datenschutzerklärung auf Website und Plattform sowie ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten anlegen.
  • Auftragsverarbeitungsverträge mit allen eingesetzten Tools abschließen.
  • Bei US-Tools die Datentransfer-Grundlage prüfen, etwa das EU-US Data Privacy Framework.
  • Cookie-Banner mit echten Wahlmöglichkeiten und Double-Opt-in für E-Mail-Marketing vorsehen.
  • Einwilligung für Aufzeichnungen von Live-Terminen einholen.
  • Teilnehmerdaten nur so lange wie nötig speichern und nicht in öffentliche KI-Tools eingeben.
  • Auskunfts- und Löschanfragen innerhalb eines Monats beantworten.

Auch Werbung braucht nachvollziehbare Grundlagen. Zulässig sind nach dem Workbook konkrete, belegbare Inhalte und Formate, echte Stimmen mit Einwilligung sowie Ihre tatsächliche Erfahrung in Zahlen. Eine Formulierung wie „Ziel des Kurses ist …“ beschreibt die beabsichtigte Leistung, ohne einen individuellen Erfolg zu garantieren.

Riskant oder unzulässig sind garantierte Ergebnisse, Heilversprechen und Krankheitsbezug ohne Zulassung, erfundene Stimmen, gekaufte Bewertungen sowie unbelegte Superlative. Gleiches gilt für falsche Verknappung, Fantasie-Streichpreise und Titel, die eine nicht vorhandene Anerkennung nahelegen. Für reglementierte Berufe müssen Sie vor dem Launch zusätzlich Berufsordnung und Kammer prüfen.

Wann müssen Sie FernUSG und weitere Vorgaben prüfen?

Das FernUSG ist im Workbook eine ausdrückliche Prüfung vor dem ersten Verkauf an Kunden in Deutschland. Entscheidend ist die Frage, ob Ihr Format entgeltlich ist, überwiegend räumlich getrennt stattfindet und eine Lernerfolgskontrolle enthält. Treffen diese Merkmale zu, sollen Sie eine ZFU-Zulassung prüfen lassen.

Weitere Prüfungen betreffen Ihren Beruf und Ihre Beschäftigungssituation. Gibt es Werbe- oder Tätigkeitsregeln, wenden Sie sich an Kammer oder Verband. Sind Sie angestellt oder im öffentlichen Dienst, klären Sie die Anzeige oder Genehmigung einer Nebentätigkeit. Für gewünschte Fortbildungspunkte ist ein Antrag bei der zuständigen Stelle vorgesehen.

Das Workbook nennt außerdem Barrierefreiheit: Prüfen Sie, ob BFSG oder BaFG Ihr Angebot betreffen und ob eine Ausnahme für Kleinstunternehmen greift. Diese Prüfung steht neben Steuer- und Vertragsfragen und sollte nicht allein aus der Wahl einer Kursplattform abgeleitet werden.

Wie sichern Sie Risiken und die laufende Buchhaltung ab?

Ein Online-Kurs ist nicht risikofrei. Welche Versicherung sinnvoll ist, hängt unter anderem davon ab, ob Sie Präsenzveranstaltungen anbieten oder Inhalte mit möglichen finanziellen Folgen vermitteln. Das Workbook empfiehlt, auch beim Berufsverband nach Gruppenverträgen zu fragen.

VersicherungDeckt laut WorkbookEinordnung
Berufs- / BetriebshaftpflichtPersonen- und Sachschäden, etwa bei PräsenzseminarenFür Angebote mit Präsenz dringend empfohlen
VermögensschadenhaftpflichtFinanzielle Schäden durch fehlerhafte Inhalte oder BeratungBeratung, Recht, Finanzen, Technik
Cyber-VersicherungDatenpannen, Hackerangriffe, DatenschutzverstößeAb größerer Teilnehmerzahl
Beruflicher RechtsschutzStreitigkeiten und AbmahnungenOptional
VeranstaltungsausfallKosten bei Absage, etwa Krankheit oder RaumBei vielen Präsenzterminen

Für die Buchhaltung beschreibt das Workbook eine monatliche Routine von 60 Minuten. Sammeln Sie Belege laufend digital, indem Sie Rechnungen sofort fotografieren oder weiterleiten. Ordnen Sie Plattformauszahlungen den Rechnungen zu und erfassen Sie Zahlungs- sowie Plattformgebühren. Diese Gebühren werden leicht übersehen, sind aber steuerlich relevant.

Prüfen Sie fortlaufend die Umsatzgrenze, erledigen Sie Honorarabrechnungen und Gutschriften für Referierende pünktlich und bilden Sie Rücklagen. Das Workbook nennt 25–35 % für Einkommensteuer und Sozialversicherung als Orientierung. Ein Buchhaltungsprogramm mit Bankanbindung kann die Routine erleichtern; Steuerberatung ist bereits ab dem ersten Jahr vorgesehen.

Der gemeinsame Nenner ist eine geklärte Zuständigkeit: Wissen Sie, wer Ihre steuerlichen und rechtlichen Fragen beantwortet, und stimmen Sie Status, Verkaufssystem und Vertragsunterlagen auf das tatsächliche Angebot ab. Die Angaben aus Oktober 2026 dienen dabei als Gesprächsgrundlage, nicht als Zusicherung für Ihren Einzelfall.

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